<h2 class="heading_two" id="Heading1" data-headline="Funktionsweise der Altersvorsorgezulage"><span class="first_id_number">1</span>Die Funktionsweise der Altersvorsorgezulage</h2>
Wenn Du Dich selbst mit um die Absicherung im Alter kümmerst, kannst Du von der staatlichen Altersvorsorgezulage profitieren. Dafür ist es notwendig, einen Vertrag für eine Riester-Rente abzuschließen und monatlich einzahlen. Grundsätzlich gibt es die Vorgabe, dass mindestens 4 % von Deinem sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommen, mindestens aber 60 Euro eingezahlt werden müssen. Das heißt, wenn Du einmal nicht die finanzielle Möglichkeit hast, den monatlich festgelegten Betrag einzuzahlen, zahlst Du 60 Euro ein und erhältst dennoch die Altersvorsorgezulage.
Tipp: Auch dann, wenn Du die Riester-Rente erst kurz vor Ende des Jahres abschließt, bekommst Du für das laufende Jahr noch die Zuschüsse.
<h2 class="heading_two" id="Heading2" data-headline="Voraussetzungen für die Altersvorsorgezulage"><span class="first_id_number">2</span>Die Voraussetzungen für die Altersvorsorgezulage</h2>
Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen, damit Du die Altersvorsorgezulage auch erhalten kannst? Förderberechtigt bist Du dann, wenn Du als Arbeitnehmer in Vollzeit oder in Teilzeit angestellt bist. Zudem kannst Du die Altersvorsorgezulage erhalten, wenn Du Sozialleistungen beziehst.
Die Grundlage ist ein bestehender Riester-Vertrag. Diesen kannst Du auch jederzeit abschließen. Wichtig zu wissen ist, dass zwar jeder einen solchen Vertrag abschließen kann, damit hast Du aber noch keinen Anspruch auf die Förderung. Du musst pflichtversichert sein und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Damit Du die Altersvorsorgezulage jährlich erhalten kannst, musst Du wenigstens 60 Euro einzahlen. Dies gilt auch dann, wenn Du Dich im Bezug von Sozialleistungen befindest.
Im Sonderfall kannst Du die Altersvorsorgezulage auch dann erhalten, wenn Du nicht pflichtversichert bist. Hier ist es aber notwendig, dass Dein Ehepartner einen Riester-Vertrag hat und alle Voraussetzungen erfüllt. In dem Fall kannst Du ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen und auch nur den Betrag in Höhe von 60 Euro einzahlen. Die Altersvorsorgezulage von 175 Euro wird Dir dann gewährt.
<h2 class="heading_two" id="Heading3" data-headline="Höhe der Zulagen bei der Riester-Rente"><span class="first_id_number">3</span>Die Höhe der Zulagen bei der Riester-Rente</h2>
Aber wie hoch ist die Altersvorsorgezulage denn nun eigentlich? Hier muss zwischen den drei folgenden Ausführungen unterschieden werden:
- Kinderzulage
- Grundzulage
- Berufseinsteigerbonus
Die Grundzulage hat eine Höhe von 175 Euro und wird pro Person pro Jahr gezahlt. Die Kinderzulage bewegt sich zwischen 185 Euro und 300 Euro und hängt davon ab, wann Deine Kinder geboren sind. Wurde Dein Kind vor 2008 geboren, sind es 185 Euro. Bei Kindern, die ab 2008 geboren sind, sind es 300 Euro. Gezahlt wird die Kinderzulage nur für kindergeldberechtigte Kinder und höchstens bis zu deren 25. Lebensjahr.
Der Berufseinsteigerbonus wird bis zu Deinem 25. Lebensjahr gezahlt und hat eine Höhe von 200 Euro.
Wichtig: Die Grundzulage in voller Höhe bekommst Du nur dann, wenn Du pro Jahr 4 % Deines Einkommens eingezahlt hast. Liegst Du unter den 4 %, wird die Grundzulage nur anteilig gezahlt. Nehmen wir an, Du hast ein jährliches Bruttoeinkommen von 35.000 Euro. 4 % davon sind ein Betrag von 1.400 Euro. Zahlst Du diese jährlich ein, bekommst Du die volle Grundzulage von 175 Euro. Hast Du ein Kind, sind es sogar 475 Euro, bei zwei Kindern 775 Euro. Beginnst Du 25 Jahre vor Renteneintritt mit der Riester-Rente und bekommst auch in diesem Jahr ein Kind, erhältst Du also über den gesamten Zeitraum eine Altersvorsorgezulage in Höhe von 11.875 Euro.
<h2 class="heading_two" id="Heading4" data-headline="Wie Du die Altersvorsorgezulage bekommst"><span class="first_id_number">4</span>Wie Du die Altersvorsorgezulage bekommst</h2>
Die Altersvorsorgezulage wird Dir nicht automatisch zur Verfügung gestellt. Du musst einen Zulagenantrag stellen. Die meisten Anbieter einer Riester-Rente bieten aber den sogenannten Riester-Dauerzulagenantrag an. Dadurch beantragt Dein Versicherungsanbieter jedes Jahr die Altersvorsorgezulage.
Ist eine Rückforderung durch den Staat möglich?
In einigen Fällen kann es passieren, dass Du die Altersvorsorgezulage zurückzahlen musst. So soll sichergestellt werden, dass Du die Riester-Rente auch wirklich bis zum Renteneintritt bedienst. Löst Du sie dagegen vor Rentenbeginn auf, werden die Zulagen wieder abgezogen. Bedenke, dass dies nicht nur für die Altersvorsorgezulage gilt, sondern auch für die steuerlichen Vorteile, die Du durch die Riester-Rente erhalten hast.
Du hast allerdings die Möglichkeit der Entnahme von Guthaben. Dieses Guthaben kannst Du dann für den Kauf einer Immobilie nutzen. In dem Fall ist es aber wichtig, dass Du einen Antrag auf die Festsetzung der Altersvorsorgezulage stellst. Dadurch wird sichergestellt, dass es nicht zu einer Rückforderung der Zulagen kommt.