<h2 class="heading_two" id="Heading1" data-headline="Nachgelagerte Besteuerung als Grundlage"><span class="first_id_number">1</span>Die nachgelagerte Besteuerung als Grundlage bei Steuern auf die Rente</h2>
Der Rentenbezug ist für Menschen, die in Rente gehen, die wichtigste Basis, um die Lebenskosten zu decken. Um sich einen Überblick darüber verschaffen zu können, wie Renteneinkünfte versteuert werden und wie hoch der Besteuerungsanteil ist, müssen Unterschiede beachtet werden:
- Pensionen werden komplett versteuert. Pensionäre erhalten Einnahmen, die noch aus ihrer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit stammen. Dazu gehören Beamte, Soldaten sowie auch Richter.
- Die Rente wird als sonstige Einnahme angesehen. Daher wird sie nicht komplett versteuert.
- Zusätzlich dazu gibt es noch die privaten Rentenleistungen, die über die Laufzeit hinweg durch Rentner und Rentnerinnen aufgebaut wurden. Auch hier gibt es eine andere Form der Besteuerung.
Wer Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, der profitiert von einer nachgelagerten Besteuerung. Die Basis dafür ist im Alterseinkünftegesetz festgehalten.
<h2 class="heading_two" id="Heading2" data-headline="Erklärung der nachgelagerten Besteuerung"><span class="first_id_number">2</span>Das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung</h2>
Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung wird ein Steuerfreibetrag gewährt für Berufstätige, die in die Basis-Altersvorsorge einzahlen. Erfolgt dann der Renteneintritt, wird die Jahresbruttorente versteuert.
Bei diesem System soll eine Doppelbesteuerung vermieden werden. Dadurch wird, auf der Basis des Gesetzes für Alterseinkünfte, das System nach und nach umgestellt. Die Übergangsregelung besteht bis zum Jahr 2040. Die Besteuerung der Basisversorgung wird nach und nach erhöht, sodass in den Folgejahren bis 2040 eine volle Versteuerung erreicht wird.
<h2 class="heading_two" id="Heading3" data-headline="Erklärung der nachgelagerten Besteuerung"><span class="first_id_number">3</span>Die Unterteilungen in verschiedene Formen der Rente</h2>
Die Versteuerung ist unter anderem davon abhängig, um was für eine Form der Rente es sich handelt. Die Basisversorgung mit der nachgelagerten Besteuerung betrifft nicht ausschließlich Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ebenfalls dazu gehören Rentenzahlungen aus den folgenden Angeboten:
- landwirtschaftliche Alterskassen
- berufsständische Versorgungseinrichtungen
- private Rürup-Renten
- Erwerbsminderungsrente für eine begrenzte Erwerbsfähigkeit
- Hinterbliebenenrente
Gar keine Steuern fallen an, wenn Du Leistungen aus einer Pflegeversicherung beziehst oder die Grundsicherung im Alter in Anspruch nimmst. Die Steuerfreiheit gilt auch für Wiedergutmachungsrenten oder Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem ist die Bruttorente gleich Nettorente bei einer Kriegs- und Schwerbeschädigtenrente.
Schließlich gibt es auch noch Renten, bei denen eine Besteuerung mit dem günstigsten Ertragsanteil erfolgt. Grund dafür ist, dass Du in diese Renten die Beiträge von Deinem versteuerten Einkommen gezahlt hast. Dies sind:
- Bezüge von Renten, die aus einer privaten Rentenversicherung stammen
- Bezüge von Renten, die aus einer privaten Unfallversicherung stammen
- Bezüge von Renten, die aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung stammen
Wie hoch sind die Steuern auf Renten?
Relevant ist natürlich auch die Frage, wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist und dafür ist es wichtig zu schauen, wann Dein Rentenbeginn ist. Der Renteneintritt wird für die Berechnung benötigt. Wie hoch der Anteil der Rente ist, auf den Du Steuern zahlst, ist individuell und beinhaltet zusätzlich den Steuerfreibetrag.
Um dies besser nachvollziehen zu können, ist ein Beispiel hilfreich. Eine Rentnerin beginnt den Ruhestand im Jahr 2021. Zu diesem Zeitpunkt liegt eine Versteuerung von 81 % des Rentenbetrages vor. Der Grundfreibetrag liegt bei 19 %, die nicht versteuert werden müssen. Im Juli jeden Jahres gibt es eine Rentenanpassung. Diese beeinflusst die Steuerhöhe nicht. Anders sieht es bei einer Rentenerhöhung aus. Die Rentenerhöhung muss versteuert werden und zwar komplett.
Da es sich hierbei um die nachgelagerte Besteuerung handelt, muss auch im Gegenzug gehandelt werden. Bis zum Jahr 2025 sind Vorsorgeaufwendungen, die für eine Basisversorgung anfallen, noch steuerfrei.
Wichtig: Für die steuerfreien Vorsorgeaufwendungen gibt es einen Maximalbetrag. Dieser beläuft sich pro Jahr und pro Person auf einen Betrag von 20.000 Euro.
Gehst Du dagegen im Jahr 2024 in Rente, ist der Besteuerungsanteil bis dahin auf einen Wert von 84 % gestiegen. Bis 2040 wird der Betrag dann auf 100 % angehoben.
<h2 class="heading_two" id="Heading4" data-headline="Steuererklärung als Rentner"><span class="first_id_number">4</span>Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?</h2>
Eine Steuererklärung muss dann erfolgen, wenn der steuerpflichtige Teil aus Deiner Jahrsbruttorente über dem gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag liegt. Dieser hat derzeit eine Höhe von 10.347 Euro pro Jahr, wenn Du nicht verheiratet bist. Bist Du verheiratet, verdoppelt dieser sich. Erhältst Du eine Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung abzugeben, bist Du dazu ebenfalls verpflichtet.
<h2 class="heading_two" id="Heading5" data-headline="Steuern auf die Rente senken"><span class="first_id_number">5</span>Steuern auf die Rente senken – geht das?</h2>
Nicht nur Erwerbestätige haben die Möglichkeit, Ausgaben bei der Steuer geltend zu machen. Auch als Rentner hast Du diese Möglichkeiten, um Deine Bruttorente zu senken und so auch weniger Steuern zu zahlen und mehr von Deinen Rentenzahlungen zu haben.
Absetzbar von der Steuer sind die folgenden Punkte:
- Sonderausgaben: unter Sonderausgaben laufen Kosten für private Versicherungen sowie Deine Kosten, die für die Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Auch Spenden kannst Du unter diesem Punkt angeben, damit diese Deine Steuerlast senken.
- Außergewöhnliche Belastungen: dein zu versteuerndes Renteneinkommen senkst Du auch, wenn Du außergewöhnliche Belastungen hast. Hierbei kann es sich um Krankheitskosten handeln, oder um Ausgaben, die Du beispielsweise für Dein Pflegeheim zahlst. Zudem hast Du die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, einen Pauschbetrag auf Grund von Behinderungen zu erhalten.
- Handwerkerkosten: die Handwerker waren in Deinem Haus oder Deiner Wohnung? Heben die Rechnungen gut auf. So kannst Du diese dann bei der Steuererklärung angeben und ebenfalls geltend machen.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: ebenfalls bist Du berechtigt, für eine Abrechnung von haushaltsnahen Dienstleistungen zu sorgen. Dabei kann es sich um Kosten handeln, die für eine Putzhilfe angefallen sind oder auch Kontrollen durch den Schornsteinfeger.
Gerade im Rahmen der ersten Steuererklärung nach Renteneintritt ist es sinnvoll, mit einem Steuerberater zu arbeiten und so einen guten ersten Überblick zu bekommen.
Wichtig: Bist Du älter als 64 Jahre und hast Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder zusätzliche Einkünfte, die aus Kapitalerträgen stammen, hast Du Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag.