<h2 class="heading_two" id="Heading1" data-headline="Auszahlungsformen in der Übersicht"><span class="first_id_number">1</span>Die Riester-Rente Auszahlung in der Übersicht</h2>
Die Riester-Rente ist eine Variante für die Altersvorsorge, für die sich Arbeitnehmer entscheiden können. Sie hat vor allem den Vorteil der staatlichen Zulagen und bietet eine relativ sichere und stabile Option, um im Alter eine zusätzliche Rente zu erhalten. Das heißt aber auch, dass die Ansparphase über einen gewissen Zeitraum gehen sollte. Bevor Du Dich dafür entscheidest, in eine Riester-Rente zu investieren, kannst Du Dich mit den Vorgaben rund um die Auszahlung vertraut machen.
Aber auch dann, wenn Du vielleicht sogar schon eine Riester-Rente hast und diese nicht mehr besparen kannst oder möchtest ist es für Dich interessant zu wissen, welche Optionen Dir für die Riester-Rente Auszahlung überhaupt zur Verfügung stehen.
Die Auszahlung der Riester-Rente als Zusatzrente
Die eigentliche Idee hinter der Riester-Rente ist, dass Du in der Ansparphase genug Geld anlegst, um in der Auszahlungsphase Monat für Monat eine Zusatzrente ausgezahlt zu bekommen. Sobald Du in den Ruhestand gehst, wechselt die Ansparphase in die Auszahlungsphase und Du bekommst die Beträge, die sich angesammelt haben, Monat für Monat ausgezahlt. Abhängig davon, wie lange Du schon eingezahlt hast, kann es sich allerdings um einen recht kleinen Betrag handeln.
Einmalzahlungen bei der Riester-Rente
Teilweise scheint es für Dich die bessere Lösung zu sein, Dir den Betrag einmalig auszahlen zu lassen. Der Rentenbetrag ist allerdings nicht dafür gedacht, dies zu tun. Daher wird dies auch als eine „schädliche Verwendung“ bezeichnet, wenn Du den Vertrag kündigst und Dir alles auszahlen lässt. Für Dich bedeutet dies, dass Du die Steuervorteile verlierst und auch die staatlichen Zulagen gestrichen werden. Abhängig davon, für was für eine Form der Riester-Rente Du Dich entschieden hast, kann es sein, dass die Einmalzahlung dann sogar unter Deinen eingezahlten Beträgen liegt. Hierbei handelt es sich um den Rückkaufwert.
Hinweis: Viele Menschen kündigen die Riester-Rente, da sie sich die Beträge für die Altersvorsorge nicht mehr leisten können. Manchmal kann es sinnvoller sein, von einer Auszahlung der Riester-Rente abzusehen und stattdessen Deinen Vertrag nur ruhen zu lassen. So verlierst Du die Zulagen nicht und hast auch keine Gebühren für die Kündigung.
Gesamtauszahlung bei der Kleinbetragsrente
Allerdings gibt es in Bezug auf die Einmalauszahlung einen Sonderfall. Hierbei handelt es sich um die Kleinbetragsrente. Ohne dass Du auf die Zulagen und die Steuervorteile verzichten musst, kannst Du Dir den gesamten Betrag auszahlen lassen, wenn es sich um eine Kleinbetragsrente handelt. Das heißt, Deine Rentenbeträge liegen bei einer monatlichen Höhe von 32,90 Euro (Stand: 2022) oder auch darunter.
Gerade dann, wenn Du über die Jahre hinweg nicht so viel einzahlen konntest oder Deinen Vertrag möglicherweise hast ruhen lassen, ist dies ein mögliches Szenario. Bedenke aber, dass der ausgezahlte Betrag einmalig in die Steuer einfließt und dann auch versteuert werden muss.
Die Teilauszahlung der Riester-Rente
Eine weitere Form der Auszahlung der Riester-Rente ist die Teilauszahlung. Hier bekommst Du einen Einmalbetrag und zusätzlich dazu die monatlichen Rentenzahlungen. Allerdings ist der Einmalbetrag, den Du Dir auszahlen lassen kannst, bei einer Höhe von 30 % des gesamten Betrages gedeckelt. Das Geld, was dann noch verbleibt, wird für die monatlichen Rentenbeträge verwendet.
Allerdings ist auch hier zu beachten, dass Du den ausgezahlten Einmalbetrag voll versteuern musst. Hier kommt es auf die Höhe der angesparten Beträge an, ob sich dieses Konzept für Dich lohnen kann. Optimal ist es, wenn Du Dir das Szenario einfach einmal ausrechnen lässt.
Die Auszahlung der Wohn-Riester
Ein Sonderfall ist die Wohn-Riester. Auch hier investierst Du in Deine Altersvorsorge, allerdings mit dem Ziel, Dir eine Immobilie kaufen oder bauen zu können. Dadurch bekommst Du eine staatliche Förderung sowie Vorteile bei der Steuer. Wenn Du Dir die Immobilie vor Rentenbeginn kaufen möchtest, kannst Du Dir den angesparten Betrag auszahlen lassen, ohne dabei finanzielle Nachteile zu haben.
Das klingt attraktiv? Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Versteuerung nicht gleich im Jahr der Auszahlung erfolgt, sondern dann mit dem Beginn Deiner Rente. Es kann also zu einer hohen Steuerzahlung kommen, an die Du vielleicht gar nicht mehr gedacht hast.
<h2 class="heading_two" id="Heading2" data-headline="Auszahlungsdauer von Riester"><span class="first_id_number">2</span>Wie lange wird die Riester-Rente ausgezahlt?</h2>
Nehmen wir an, Du hast in der Ansparphase ein solides Guthaben zusammenbekommen und Dich nun mit dem Rentenbeginn entschieden, dass Du gerne monatlich Deine Rente in Anspruch nehmen möchtest. Wie lange bekommst Du diese Rente? Der Vorteil an Riester ist, dass sie Dir bis an Dein Lebensende gezahlt wird. Das heißt, auch wenn Du nach dem Renteneintritt noch 30 Jahre lebst, Dein angespartes Guthaben aber faktisch nach 15 Jahren aufgebraucht ist, bekommst Du weiter den Riester-Betrag. Dies ist ein Aspekt, der bei der Auswahl der Varianten für die Auszahlung unbedingt berücksichtigt werden sollte.
Auszahlung der Riester-Rente im Todesfall
Ein Sonderfall ist der Tod des Versicherungsnehmers bei der Riester-Rente. Hier muss unterschieden werden zwischen einem Todesfall in der Ansparphase und einem Todesfall in der Auszahlungsphase.
In der Ansparphase stehen zwei verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:
- Riester erben: im Todesfall wird der Riester-Anspruch an die Erben übertragen. Das heißt, das bereits angesparte Guthaben kann in einen eigenen Riester-Vertrag der Erben aufgenommen werden.
- Auszahlung des Kapitals: die zweite Option ist es, das Kapital auszahlen zu lassen. In diesem Fall werden die Steuervorteile sowie die Zulagen erst abgezogen und dann der Betrag der Riester-Rente ausgezahlt.
Bei einem Todesfall in der Auszahlungsphase gibt es ebenfalls zwei Optionen:
- Die Rentengarantiezeit: der Versicherungsnehmer kann bei Vertragsabschluss eine Rentengarantiezeit vereinbaren, die festlegt, wie lange die Rente nach dem Tod in der Auszahlungsphase an die Erben ausgezahlt wird. Liegt die Rentengarantiezeit beispielsweise bei 15 Jahren und der Versicherungsnehmer verstirbt nach vier Jahren, erhält der Hinterbliebene noch 11 Jahre die Rentenbeträge.
- Die Restkapitalabfindung: eine zweite Lösung ist es, die Restkapitalabfindung auszuwählen. Hinterbliebene bekommen den Betrag, der nach den Abzug der bisher gezahlten Rentenzahlungen noch vorhanden ist.